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KKJPD

Willkommen beim SMS-Entführungsalarm

Seit dem 1. Januar 2010 verfügt die Schweizer Polizei über ein rasches und umfassendes Alarmsystem, das zum Einsatz gelangt, wenn der konkrete Verdacht oder die Gewissheit besteht, dass eine Person entführt wurde und an Leib und Leben gefährdet ist. Die Alarmmeldungen erfolgen mit dem Signet





Sie werden über Radio und Fernsehen, SMS-Alarm, Autobahn-Anzeigetafeln, Durchsagen in Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren sowie über Presseagenturen und Online-Medien verbreitet.

Das Alarmsystem wurde von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) realisiert. Es orientiert sich am französischen „Alerte Enlèvement“ und erlaubt eine sofortige flächendeckende und systematische Verbreitung von Informationen über eine Entführung. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass bei einer Entführung die ersten Stunden nach der Tat für den Fahndungserfolg und die Rettung des Opfers entscheidend sind. Der Alarm wird ausgelöst, sobald genügend Informationen vorliegen und befürchtet werden muss, dass die entführte Person gefährdet ist.

Die Alarmmeldungen werden gestützt auf entsprechende Vereinbarungen durch die SRG, das Bundesamt für Strassen (ASTRA), die SBB, die Betreibergesellschaften der Flughäfen Zürich, Genf, Basel-Mulhouse, Lugano und Bern sowie die Presseagentur sda verbreitet. Zusätzlich werden die Alarmmeldungen durch die Mobilfunkanbieter per SMS auf die Handys der dafür freiwillig registrierten Benutzer übermittelt. Ab Frühjahr 2011 werden mit der Firma Neo-Advertising, welche Werbebildschirme in Einkaufszentren betreibt, und zehn Online-Medien (Newsnetz, NZZ, 20 Minuten, Neue Luzerner Zeitung, Blick, St. Galler Tagblatt, Südostschweiz Newsmedia AG, Corriere del Ticino, Le Nouvelliste, Le Temps) weitere Partner ins Alarmsystem eingebunden, um eine möglichst gute und rasche Verbreitung von Alarmmeldungen zu gewährleisten.

Für den Inhalt der Alarmmeldungen und das Auslösen des Alarms sind die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Die Meldungen aus der Bevölkerung werden von einem Call-Center entgegengenommen, das im Bundesamt für Polizei innert 30 Minuten aufgebaut werden kann.

Weitere Informationen zum Entführungsalarmsystem finden Sie hier:
    - Konzeptbericht Entführungsalarmsystem vom Oktober 2009
    - Konvention Entführungsalarmsystem vom Oktober 2009